- 245 - 1221 o. J. o. T. o. O. (vgl. o. zu November 22.) Graf Werner bezeugt den Mönchen von Leubus, 1) dass ihnen das Dorf Bogunove seines verstorbenen Bruders Stognev nach Erbrechte gehöre, indem dieser Letztere es ihnen in seiner Gegenwart verliehen, so dass dasselbe nach dem Tode von St.'s Gemahlin, falls dieselbe nicht wieder heirathe, ganz an das Kloster falle, 2) dass besagter St. durch seinen Bruder (in Nr. 243 Vetter, vergl. cod. dipl. Siles. VI. 113, Anm. 1) Dirsicraus zur Ableistung eines Eides über das Gut Macowe (Mackau) gezwungen, den dieser ihm durchaus nicht erlassen wollte, in seiner (des Ausstellers) Gegenwart, der damals Palatin des Herzogs K(asimir von Oppeln) war, erklärt habe, D., dessen Söhne und Verwandte sollten nie Etwas von seinem Erbe haben, sondern allein Gott sein Erbe sein. Staatsarch., ältest. Copialb. v. Leubus p. 44. Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1884; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 1: Bis zum Jahre 1250. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.
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